Haus- und Badeordnung - Strandbad Spessartblick
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung / Allgemeines
1. Das Strandbad Spessartblick ist eine private Einrichtung der BFD - Frank Herr & Benjamin Schäfer GbR. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Strandbads Spessartblick. Der Nutzer soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher im Interesse eines jeden Nutzers. Deshalb ist überall auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badebetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
3. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (Schulen, Vereine oder andere Gemeinschaften) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Badeordnung bedarf.
4. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind auf dem Gelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und die Parkplätze) nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
1. Die Öffnungszeiten und die gültigen Preise werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
2. Der Kartenverkauf und Einlass endet für Schwimmer/innen eine Stunde vor Betriebsschluss. Die Badezeit endet beim Verlassen des Strandbades, spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss.
3. Die Nutzung des Strandbads kann aus organisatorischen, technischen, sicherheits- und witterungsbedingten Gründen teilweise oder ganz eingeschränkt werden. Bei Einschränkung der Nutzung oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Eintrittsgelder für Einzel- und Dauerkarten. Die Öffnungszeit kann witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Betreiber abgeleitet werden können. Eine Verkürzung kann insbesondere erfolgen, wenn:
• die Lufttemperatur (Tageshöchstwert) 16 Grad C nicht übersteigt,
• es in den Mittags-/Nachmittagsstunden überwiegend regnet.
Das Strandbad wird dann bereits um 16:00 Uhr geschlossen. Die Entscheidung über die Verlängerung oder Verkürzung der Öffnungszeit trifft die BFD - Frank Herr & Benjamin Schäfer GbR. Die Bekanntgabe erfolgt über Aushang im Eingangsbereich vor Ort und auf der
Homepage der BFD - Frank Herr & Benjamin Schäfer GbR.
4. Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
5. Für den Zutritt und die Benutzung sind Eintrittsgelder zu entrichten.
6. Nach Zahlung des Eintrittspreises erhält jeder Benutzer eine Eintrittskarte. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte bzw. der beim Erwerb ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen dem Badpersonal vorzuzeigen. Einzel-Eintrittskarten gelten nur am Lösungstag und berechtigen zum einmaligen Betreten des Strandbades. Sie verlieren ihre Gültigkeit nach Verlassen des Bades. Saisonkarten gelten nur für die jeweilige Badesaison und sind nicht übertragbar.
7. Erworbene Eintrittskarten werden nicht erstattet.
8. Verloren gegangene, gestohlene bzw. nicht vollständig genutzte Karten werden nicht ersetzt bzw. nicht zurückgenommen.
9. Missbräuchlich genutzte Karten werden ohne Entschädigung eingezogen.
§ 4 Zutritt
1. Der Besuch des Strandbades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden. Der Zutritt zum Strandbad ist ausschließlich durch den Haupteingang/Kassenbereich gestattet.
2. Das Mitbringen von eigenen Surfbrettern ist nicht gestattet.
3. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
4. Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Wertfachschlüssel oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper z.B. Armband zu tragen, bei Wegen bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
5. Gruppen und Schulklassen dürfen das Bad nur zusammen mit dem verantwortlichen Aufsichtsführenden betreten.
6. Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Begleitperson erlaubt.
7. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt und Aufenthalt im Strandbad nur mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Blinde müssen eine Begleitperson mitbringen.
8. Personen, die das Bad ohne vorherige Zustimmung zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen, wird der Zutritt nicht gestattet. Jede Form der gewerblichen Betätigung im Bad sowie auf dessen Verkehrsflächen und Außenanlagen (Grundstück), die Erteilung von professionellem (gewerblichem und nichtgewerblichem) Schwimmunterricht sowie Unterricht für Wassersportarten, ist nur nach vorheriger Zustimmung der BFD - Frank Herr & Benjamin Schäfer GbR, gestattet.
Zur Durchführung solcher Veranstaltungen ist eine qualifizierte Aufsicht zu benennen. Der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen insbesondere
• die Erteilung von gewerblichem Schwimmunterricht, Unterricht für Wassersportarten
• Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie für Presse und Fernsehen
• das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Verteilen oder das Anbringen von Druck- oder sonstigen Werbematerialien. Bei Zuwiderhandlung kann das Badpersonal die gewerblichen Tätigkeiten bzw. das professionelle Abhalten von Schwimmunterricht, Unterricht für Wassersportarten, untersagen. Wird durch nichtprofessionellen Unterricht der Badebetrieb gestört oder beeinträchtigt, so kann auch dieser im Rahmen des Hausrechts vom Bäderpersonal untersagt werden.
9. Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet:
• die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente etc.) stehen,
• die Tiere mit sich führen,
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), oder offenen Wunden leiden.
§ 5 Verhaltensregeln
1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
3. Findet ein Nutzer Bereiche verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies unverzüglich dem Badpersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
4. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.
5. Der Konsum von Cannabis ist strengstens untersagt, das Strandbad und die Parkplätze sind eine cannabisfreie Zone.
6. Nicht gestattet ist:
a) das Mitbringen von Wasserpfeifen (Shishas u.ä.)
b) das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser
c) das Rasieren, Pediküre, Maniküre, Haare färben u.ä.
d) das Mitbringen und der Betrieb sowie die Nutzung von Musikinstrumenten, Ton- oder Bildwiedergabegeräten und anderen Medien
e) Badegäste durch Lärmen, Singen und Pfeifen, sowie durch sportliche Übungen und
Spiele zu belästigen
f) andere Personen unterzutauchen oder sonstige Gefahrensituationen herbeizuführen,
g) das Fahren von Fahrrädern, Inlinern, Rollern, Rollschuhen und sonstigen fahrbaren Untersätzen
h) die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume
i) Zelte aufzuschlagen,
j) das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen oder als Lagerfeuer, auch mit einem Grill oder einem Gefäß wie z.B. Einweggrill, Feuerschale usw.
7. Das Betreten des Bootssteges ist verboten.
8. Der See darf nur nach vorheriger Dusche betreten werden.
9. Der Aufenthalt im Strandbad ist nur in geeigneter Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft die Betriebsleitung.
10. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
11. Bei Gewittergefahr und Gewitter sind die Wasserfläche und die Liegewiesen unverzüglich und unaufgefordert zu verlassen. Der Aufenthalt unter den Bäumen ist zu unterlassen. Den Anweisungen des Bäderpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
12. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Schnorchelgeräten, Slacklines) ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
13. Ballspiele und andere sportliche Übungen sind nur auf der ausgewiesenen Fläche auf der hinteren Wiese (Spielwiese) erlaubt.
14. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt.
15. Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
16. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide- und Sanitärbereichs gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Im Außenbereich ist Rücksicht auf Nichtraucher zu nehmen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten u. ä. freizuhalten.
17. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
18. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Saisonende werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
19. Das Betreten der Kassenräume, der Geräteräume, der Aufenthaltsräume des Personals und sämtlicher Räume, in denen technische Einrichtungen untergebracht sind, ist den Gästen untersagt.
20. Fahrzeuge und Fahrräder sind außerhalb des Strandbads auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen.
§ 6 Haftung
1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer
regelmäßig vertrauen darf.
2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Park- und Abstellplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Strandbad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
4. Das Einbringen von Bekleidung, Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu
verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) von Wertfachschlüsseln oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartendem Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
§ 7 Besondere Bestimmungen
Die Wasserfläche des Strandbades Spessartblick ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt.
Nichtschwimmerbereich (Wasseraufsicht) - Wassertiefe bis 1,35 m – Bereich innerhalb der rot - weißen Bojenkette. Hier findet Wasseraufsicht statt. Nichtschwimmer dürfen sich ausschließlich in diesem Bereich aufhalten. Schwimmhilfen dürfen nur hier verwendet werden.
Schwimmerbereich (Wasseraufsicht) - Wassertiefe bis 5 m – Bereich innerhalb der weiß - roten Bojenreihe. Hier findet Wasseraufsicht statt.
- Wassertiefe bis 15 m – Bereich zwischen der weiß-roten Bojenreihe und der roten Bojenreihe (Schwimmbadgrenze). Eine zeitnahe Wasserrettung ist hier aufgrund der Wassertiefe nur unter erschwerten Bedingungen bis fast unmöglich leistbar. Die Nutzung von Schlauchbooten, Luftmatratzen, SUP’s und anderen aufblasbaren Großspielgeräten ist nur in diesem Bereich erlaubt.
Das Einbringen von oben aufgeführten Sportgeräten ist nur über die kleine Bucht erlaubt. (Direkt neben dem SUP-Verleih). Bei starkem Badebetrieb kann das Aufsichtspersonal die Nutzung einschränken oder untersagen.
§ 8 Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz
Der Betreiber des Badesees ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Hinweis gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumer/odr/ erreichbar ist.
Unsere E-Mail lautet: info@strandbad-großkrotzenburg.de
Großkrotzenburg, 01.03.2026
BFD – Frank Herr & Benjamin Schäfer GbR
